( AngG § 23, IPRG § 44 ) Will ein ausländischer Arbeitgeber eine Abfertigung für einen Arbeitnehmer, der seine Arbeit gewöhnlich in Österreich verrichtet, unter den Begriff der „Versorgungsbezüge“ einer ausländischen Leistungsordnung subsumieren - wodurch es zu einer Anrechnung der ausbezahlten Abfertigung auf eine Betriebspension kommen würde -, müssen diese vom österreichischen Verständnis abweichenden Begriffsvorstellungen entsprechend klargestellt werden.