( ABGB § 863, § 1151 ) Wegen Mithilfe im Haushalt einer Familie nach Aufnahme durch dieselbe und Integrierung in das Familienleben (Au-pair) können bei ausdrücklicher Ablehnung des Abschlusses eines Dienstvertrages keine Ansprüche aus einem Dienstverhältnis geltend gemacht werden.
ASG Wien 26 Cga 142/97k v. 19.05.1999