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Vollmachtsvorlage durch Wirtschaftstreuhänder

Lohnsteuer und AbgabenARD 5058/17/99 Heft 5058 v. 7.9.1999

BMF 05 0601/1-IV/5/99 v. 15.07.1999; AÖFV 1999/179, ausgegeben am 26.08.1999

§ 88 Abs 9 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz - WTBG, BGBl I 1999/58, lautet:

„Beruft sich ein Wirtschaftstreuhänder im beruflichen Verkehr auf die ihm erteilte Bevollmächtigung, so ersetzt diese Berufung den urkundlichen Nachweis.“

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