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Vermögenszurechnungen zum Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG) und rückwirkende Vermögenserhöhungen auf den Einbringungs- oder Spaltungsstichtag (§ 16 Abs 5 bzw. § 33 Abs 4 und 5 UmgrStG)

Lohnsteuer und AbgabenARD 5058/16/99 Heft 5058 v. 7.9.1999

BMF v. 06.07.1999

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