( ABGB § 1151 ) Ein Journalist, der einem Zeitungsunternehmen Beiträge ausschließlich aus eigenem Antrieb liefert, ist auch dann nicht in einem Dienstverhältnis beschäftigt, wenn er die Infrastruktur des Zeitungsunternehmens für seine Tätigkeit nützt.
OLG Wien 8 Ra 75/99d v. 05.05.1999, Revision unzulässig