( ABGB § 1151 ) Wirtschaftlich abhängige EDV-Betreuer sind arbeitnehmerähnlich, auch wenn sie auf Grund der Art der Tätigkeit zeitlich ungebunden und weitgehend weisungsfrei tätig werden, und haben Lohnanspruch nach Maßgabe der geleisteten Dienste.
OLG Wien 10 Ra 100/99w v. 28.06.1999