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Arbeitnehmerähnlichkeit von EDV-Betreuer

ArbeitsrechtARD 5058/6/99 Heft 5058 v. 7.9.1999

( ABGB § 1151 ) Wirtschaftlich abhängige EDV-Betreuer sind arbeitnehmerähnlich, auch wenn sie auf Grund der Art der Tätigkeit zeitlich ungebunden und weitgehend weisungsfrei tätig werden, und haben Lohnanspruch nach Maßgabe der geleisteten Dienste.

OLG Wien 10 Ra 100/99w v. 28.06.1999

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