( ASVG § 292 Abs 1 ) Übersteigen Auslandsaufenthalte eines Ausgleichszulagenbeziehers 2 Monate im Kalenderjahr, muss im Einzelfall geprüft werden, wann die dauerhafte Beziehung des Ausgleichszulagenbeziehers zu seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort unterbrochen wird.
OGH 10 Ob S 28/99m v. 18.02.1999