( AuslBG § 14a, § 14e, BVG-Rassendiskriminierung ) Haben die Aufenthaltsbehörden die Weiterbeschäftigung eines Ausländers durch rechtswidrige Versagung der Aufenthaltsbewilligung vereitelt, hat die Zeit des dadurch erzwungenen Auslandsaufenthalts bei Prüfung der Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis durch das AMS unberücksichtigt zu bleiben.
VfGH B-1045/98 v. 09.06. 1999