( AngG § 27 Z 4, § 22, UrlG § 4 Abs 1 ) Auch der Umstand, dass der Arbeitnehmer einen eigenmächtig in Anspruch genommenen Urlaubstag möglicherweise zur Postensuche verwenden wollte, kann das Fernbleiben von der Arbeit nicht rechtfertigen, weil auch die Inanspruchnahme eines Postensuchtages mit dem Arbeitgeber grundsätzlich zu vereinbaren ist.
OLG Wien 9 Ra 95/99b v. 15.06.1999