( EStG § 10 Abs 5 ) Der Erwerb eines Grundstückes mit einem Hotel samt Inventar stellt auch dann einen Hotelbetriebserwerb dar, für den kein IFB geltend gemacht werden kann, wenn der Verkäufer mit dem Hotel nur allenfalls Liebhaberei indizierende Verluste gemacht hat.
VwGH 98/14/0141 v. 23.03.1999