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Vlbg. JagdabgabeG § 3

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5044/35/99 Heft 5044 v. 20.7.1999

( Vlbg. JagdabgabeG § 3 ) Lässt ein Jagdpächter Beschränkungen seines Pachtrechts gemäß den Nebenabreden mit „Abschussnehmern“, wonach er - anders als ein Pächter dies könnte - für die Abschüsse durch die weiteren die Jagd ausübenden Personen kein Entgelt verlangen kann, trotz Formmangels gegen sich gelten, ist, wenn die beteiligten Personen das wegen Formmangels nichtige Rechtsgeschäft aufrechthalten, bei der Festsetzung der Jagdabgabe davon auszugehen, dass ein Jagdpachtvertrag vorliegt, in dem aber nicht nur die vereinbarte Summe, die als Pachtschilling zu zahlen ist, sondern auch Nebenleistungen durch Duldung bestimmter unentgeltlicher Abschüsse vereinbart wurden. VwGH 94/17/0137 v. 22.03. 1999. (Beschwerde abgewiesen)

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