( GewO § 82 lit d ) Die Revision gegen das Urteil des OLG Wien 7 Ra 2/99m v. 20. 1. 1999 = ARD 5018/7/99, betreffend Entlassung wegen weisungswidriger Überlassung eines Firmen-Kfz an einen nicht Fahrberechtigten, wurde zwar zurückgewiesen, der OGH hegt allerdings Zweifel an der Berechtigung der Entlassung. OGH 9 Ob A 96/99d v. 05.05.1999.