( BSVG § 3 Abs 1 ) In einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb sind alle Arbeiten, die der Urproduktion zuzuzählen sind, unfallversicherungsgeschützt, und zwar unabhängig davon, ob die Produktion für den eigenen Bedarf oder für die Vermarktung erfolgt. OLG Graz 7 Rs 241/97 v. 08.01.1998. (ZAS Jud. 3/1999)