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BSVG § 3 Abs 1

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5042/37/99 Heft 5042 v. 13.7.1999

( BSVG § 3 Abs 1 ) In einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb sind alle Arbeiten, die der Urproduktion zuzuzählen sind, unfallversicherungsgeschützt, und zwar unabhängig davon, ob die Produktion für den eigenen Bedarf oder für die Vermarktung erfolgt. OLG Graz 7 Rs 241/97 v. 08.01.1998. (ZAS Jud. 3/1999)

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