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BPGG § 4 Abs 2

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5042/36/99 Heft 5042 v. 13.7.1999

( BPGG § 4 Abs 2 ) Das Begleiten und Beobachten eines Kindes durch seine Eltern vor und beim Einschlafen - wenngleich zur Vermeidung und Hintanhaltung des Auftretens unter Umständen schwerwiegender Krampfanfälle - ist keine Verrichtung im Sinne der Aufzählungskataloge zum Betreuungs- und Hilfeaufwand. OGH 10 Ob S 404/98d v. 15.12.1998.

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