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ASVG § 238 Abs 1

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5042/24/99 Heft 5042 v. 13.7.1999

( ASVG § 238 Abs 1 ) Dass im Stichtagsjahr erfolgte Beitragszahlungen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus der Pensionsversicherung nicht berücksichtigt werden, ist verfassungsrechtlich nicht bedenklich. OGH 10 Ob S 159/98z v. 19.05.1998. (SSV-NF 73/1998)

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