( ASVG § 238 Abs 1 ) Dass im Stichtagsjahr erfolgte Beitragszahlungen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus der Pensionsversicherung nicht berücksichtigt werden, ist verfassungsrechtlich nicht bedenklich. OGH 10 Ob S 159/98z v. 19.05.1998. (SSV-NF 73/1998)