( ASGG § 12 Abs 3 ) Bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Pflegegeld nach dem BPGG durch einen gewerblich Selbständigen gegen den Träger der Unfallversicherung (vgl. § 6 Abs 2 Z 1 BPGG) handelt es sich um eine „Streitsache nach dem GSVG“, bei der alle fachkundigen Laienrichter dem Kreis der Dienstgeber anzugehören haben. OGH 10 Ob S 283/98k v. 01.09.1998.