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Kündigungsschutz für Teilzeitbeschäftigung im Karenzurlaub

ArbeitsrechtARD 5041/12/99 Heft 5041 v. 9.7.1999

( MSchG § 15c ) Kündigungsgeschützte Karenz-Teilzeitbeschäftigung kann nur bei dem Arbeitgeber in Anspruch genommen werden, bei dem die für den Kündigungsschutz erforderlichen Voraussetzungen (Schwangerschaft) eingetreten sind.

OGH 9 Ob A 53/99f v. 05.05.1999

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