( ABGB § 1295 ) Die wahrheitsgemäße Berichterstattung eines Arbeitnehmers über Mängel in der Personalpolitik seines Arbeitgebers in einer Rundfunksendung berechtigt den Arbeitgeber nicht zu Schadenersatzforderungen.
ASG Wien 10 Cga 110/97m v. 19.11.1998