vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 23

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5038/42/99 Heft 5038 v. 29.6.1999

( AngG § 23 ) Bei Abrechnung des Arbeitnehmers und dem anschließenden „Stempelngehen“ nach Saisondienstverhältnissen, sohin der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld, das nur für den Fall der Beendigung oder Unterbrechung des Dienstverhältnisses zusteht, ist ungeachtet der Etikettierung der Freisetzungsvereinbarung, allerdings unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der Erforschung der Parteienabsicht idR davon auszugehen, dass die Indizien für eine jeweilige Beendigung der Dienstverhältnisse sprechen, deren Dauer für sich allein keinen Abfertigungsanspruch begründen. OGH 9 Ob A 323/98k v. 20.01.1999.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte