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BAO § 243, § 85

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5037/36/99 Heft 5037 v. 25.6.1999

( BAO § 243, § 85 ) Die Erhebung eines Rechtsmittels eventualiter ist zulässig (hier: Ablehnungsantrag gegen den Bürgermeister und Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist sowie in eventu Berufung gegen den Getränkesteuerbescheid). VwGH 98/16/0143 v. 17.12.1998. (Bescheid aufgehoben)

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