( BAO § 232 ) In Anbetracht der Fremdfinanzierung einer Umsatzsteuerzahlung und des Umstandes, dass die Rückforderung der geltend gemachten Vorsteuern durch die Finanzbehörde zu einer Konkursgefahr für einen Steuerpflichtigen führt, kann die Finanzbehörde von der Gefährdung bzw. wesentlichen Erschwerung der Einbringung ausgehen. Daran ändert nichts, dass die Insolvenzgefahr aus der von der Finanzbehörde verweigerten Auszahlung der Vorsteuerguthaben resultiert. VwGH 97/15/0031, 97/15/0032 v. 25.03.1999. (Beschwerden abgewiesen)