( BAO § 209, § 188 ) Sind an Einkünften mehrere Personen beteiligt, stellen nicht erst die Gewinnfeststellungsbescheide hinsichtlich der Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) der Beteiligten die Verjährung unterbrechende Unterbrechungshandlungen iSd § 209 Abs 1 BAO dar, sondern bereits entsprechende Prüfungsaufträge und Prüfungshandlungen, die auf die Geltendmachung von bestimmten Einkommensteuer-(Körperschaftsteuer-)ansprüchen gerichtet sind. Dabei ist es unerheblich, ob diese Handlungen dem (einkommensteuerpflichtigen) Kommanditisten der Kommanditgesellschaft in dieser Eigenschaft oder in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH bekannt geworden sind. VwGH 98/13/0235 v. 24.02.1999. (Beschwerde abgewiesen)