( KStG 1966 § 10 ) Aus einer Schachtelbeteiligung erfließende Liquidationsgewinne sind keine auf die Beteiligung entfallenden Gewinne und sind daher nicht von der Körperschaftsteuer befreit.
VwGH 96/13/0008 v. 24.02.1999
auf die Beteiligung entfallende Gewinnanteile