( ASVG § 255 Abs 3 ) Die Zumutbarkeitsregelung des § 255 Abs 3 ASVG verhindert nur in Ausnahmsfällen eine Verweisung, die bei Berücksichtigung der schon ausgeübten Tätigkeiten als unbillig bezeichnet werden müsste. Ein solcher Fall liegt bei Verweisung eines bisher als Hilfsarbeiter Tätigen auf den Beruf eines Portiers nicht vor. OGH 10 Ob S 234/98d v. 15.09.1998.