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Abzugsteuer für Werkleistungen in Deutschland

Lohnsteuer und AbgabenARD 5037/16/99 Heft 5037 v. 25.6.1999

deutsche Abzugsbesteuerung

Seit 1. 4. 1999 sind deutsche Auftraggeber, die Werkleistungen von ausländischen (auch österreichischen) Unternehmen erhalten, verpflichtet, 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag der Auftragssumme als Einkommensteuer einzubehalten und danach an die deutschen Finanzbehörden abzuführen.

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