deutsche Abzugsbesteuerung
Seit 1. 4. 1999 sind deutsche Auftraggeber, die Werkleistungen von ausländischen (auch österreichischen) Unternehmen erhalten, verpflichtet, 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag der Auftragssumme als Einkommensteuer einzubehalten und danach an die deutschen Finanzbehörden abzuführen.