vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zinsen für rückständiges Arbeitsentgelt im Konkurs

BetriebswichtigesARD 5036/17/99 Heft 5036 v. 22.6.1999

(ASGG § 49a, ABGB § 1333) Zinsen für rückständiges Arbeitsentgelt gebühren ab Konkurseröffnung nur in gesetzlicher Höhe (4%).

OGH 8 Ob S 289/98b v. 11.02.1999

Zinsen ab Konkurseröffnung

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte