( ÄAO § 36, ASchG § 79 Abs 2 ) Für eine Anerkennung als Betriebsarzt ist eine betriebsärztliche Tätigkeit vor Ort keine unabdingbare Voraussetzung.
VwGH 97/11/0365 v. 17. 12.1998
Übergangsbestimmung der ÄAO
( ÄAO § 36, ASchG § 79 Abs 2 ) Für eine Anerkennung als Betriebsarzt ist eine betriebsärztliche Tätigkeit vor Ort keine unabdingbare Voraussetzung.
VwGH 97/11/0365 v. 17. 12.1998
Übergangsbestimmung der ÄAO