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Anerkennung von Betriebsärzten

BetriebswichtigesARD 5036/18/99 Heft 5036 v. 22.6.1999

( ÄAO § 36, ASchG § 79 Abs 2 ) Für eine Anerkennung als Betriebsarzt ist eine betriebsärztliche Tätigkeit vor Ort keine unabdingbare Voraussetzung.

VwGH 97/11/0365 v. 17. 12.1998

Übergangsbestimmung der ÄAO

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