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Anfechtung von Verfügungen im Konkurs

BetriebswichtigesARD 5036/16/99 Heft 5036 v. 22.6.1999

( KO § 171, ZPO § 528 Abs 2 Z 3 ) Einzelne Verfügungen des Konkursgerichts im Rahmen des Konkursverfahrens (hier: die Anberaumung einer Tagsatzung zur Prüfung der Voraussetzungen) können nicht gesondert angefochten werden.

OGH 8 Ob 304/98h v. 25.02.1999

amtswegige Prüfung von Konkursanträgen

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