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Umsatzsteuer für Wohnungsmieten

Lohnsteuer und AbgabenARD 5036/12/99 Heft 5036 v. 22.6.1999

BMF 110502/99-Pr.4/99 v. 17.05.1999

EU-Beitrittsvertrag

Nach dem EU-Beitrittsvertrag kann die Republik Österreich in Abweichung von Art 28 Abs 2 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie bis 31. 12. 1998 einen ermäßigten Steuersatz auf die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke anwenden, sofern der Satz nicht unter 10% liegt. Dies bedeutet, dass Österreich auf jeden Fall - also auch im Falle entgegenstehender Richtlinien-Bestimmungen - den ermäßigten Steuersatz von 10% für die Wohnungsvermietung bis 31. 12. 1998 aufrecht erhalten konnte.

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