( ASVG § 49 Abs 1, § 50 ) Erfolgt die Anmietung einer Dienstwohnung am vom Familienwohnsitz entfernten Dienstort eines Dienstnehmers zum Ausgleich von Nachteilen, die ihm durch die Übernahme einer Funktion am Dienstort entstehen, ist sie als Sachbezug der Beitragsbemessungsgrundlage zuzuzählen.
VwGH 96/08/0269 v. 19.01.1999