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FinStrG § 207a

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5035/33/99 Heft 5035 v. 18.6.1999

( FinStrG § 207a ) Für eine einstweilige Verfügung nach § 207a FinStrG - wie auch für einen Sicherstellungsauftrag nach § 232 Abs 1 BAO - reicht die objektive Gegebenheit der Gefährdung oder Erschwerung aus, hingegen wird ein auf Gefährdung oder Erschwerung gerichtetes Verhalten des Steuerpflichtigen nicht gefordert. OGH 15 Os 141/98 v. 15.10. 1998. ( ..

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