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Sozialversicherungsrechtliche Stellung der Ferialpraktikanten

SozialversicherungARD 5035/15/99 Heft 5035 v. 18.6.1999

Ferialpraktikanten

Unter Ferialpraktikanten sind jene Schüler und Studenten zu verstehen, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische Tätigkeit ausüben, sofern diese Tätigkeit nicht ohnehin im Rahmen eines Dienst- oder Lehrverhältnisses ausgeübt wird.

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