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Zweitstudium und Arbeitslosigkeit

SozialversicherungARD 5035/16/99 Heft 5035 v. 18.6.1999

( AlVG § 12 Abs 4 ) Bei Hinzutreten eines Zweitstudiums zu einer Hochschulausbildung, die bisher neben einer Beschäftigung erfolgte, besteht bei Beendigung dieser Beschäftigung wegen fehlender Vermittelbarkeit kein Arbeitslosengeldanspruch.

VwGH 97/08/0011 v. 16.03.1999

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