( AlVG § 12 Abs 4 ) Bei Hinzutreten eines Zweitstudiums zu einer Hochschulausbildung, die bisher neben einer Beschäftigung erfolgte, besteht bei Beendigung dieser Beschäftigung wegen fehlender Vermittelbarkeit kein Arbeitslosengeldanspruch.
VwGH 97/08/0011 v. 16.03.1999