( ASchG § 69, § 126 ) Auch wenn kollektive technische Möglichkeiten zur Erreichung eines Kälteschutzes für Staplerfahrer in einer unbeheizten Lagerhalle nicht möglich sind, kommen bei der Vorschreibung von Auflagen neben persönlichen Schutzausrüstungen (Kälteschutzkleidung) auch andere technische Maßnahmen - wie die Umhausung und beheizbare Ausstattung der Führerstände - in Betracht.
VwGH 97/04/0085 v. 09.09.1998