( IESG § 1 Abs 2 Z 2, EO § 294, § 303 ) Ein Arbeitgeber, der als Drittschuldner gepfändetes Arbeitsentgelt einbehält, aber nicht dem Gläubiger auszahlt, verletzt arbeitsvertragliche Verpflichtungen gegenüber seinem Arbeitnehmer. Der durch ein solches Verhalten des Arbeitgebers entstandene Schaden des Arbeitnehmers stellt eine gesicherte Schadenersatzforderung nach § 1 Abs 2 Z 2 IESG dar. Die dem Arbeitnehmer durch das dargestellte Verhalten des Arbeitgebers erwachsenen weiteren Exekutionskosten und Verzugszinsen stellen ebenfalls einen ihm entstandenen Schaden dar. OGH 8 Ob S 211/98g v. 24.08.1998.