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Akteneinsicht bei fehlender Parteistellung

BetriebswichtigesARD 5033/26/99 Heft 5033 v. 11.6.1999

( AVG § 17, § 8, APG § 4 ) Kommt einer Person in einem Verfahren (hier: Bankenaufsicht) keine Parteistellung zu, hat sie auch auf Grund des Auskunftspflichtgesetzes (APG) kein Recht auf Akteneinsicht.

VwGH 98/17/0355 v. 22.02.1999

keine Akteneinsicht ohne Parteistellung

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