( EStG § 4 Abs 1, § 6 Z 4 ) Die Entnahme durch private Nutzung von Betriebsvermögen ist auch bei Gebäuden mit dem anteiligen Wert der Betriebsausgaben und nicht mit dem entsprechenden Sachbezugswert für die Überlassung von Wohnraum an Arbeitnehmer zu bewerten.
VwGH 98/15/0192 v. 18.02.1999