( EStG § 4 Abs 1, § 6 Z 4, UStG § 4 Abs 8 ) Der Eigenverbrauch durch die private Nutzung des dem Unternehmen zugeordneten Pkw ist mit den bei Ausführung dieses Umsatzes entstandenen Betriebskosten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, zu versteuern. Der Wert der Nutzungsentnahme ist für das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab, um diese Kosten auf die Privatfahrten und die unternehmerischen Fahrten aufzuteilen. Bundesfinanzhof/BRD V R 78/98 v. 11.03.1999. (Betriebs-Berater 1999/1045, Heft 20)