( AngG § 26 Z 2, § 10, ABGB § 914 ) Liegt der - Akquisitionshandlungen fördernden - Provisionsvereinbarung eines Bauunternehmers mit einem für den Einsatz der Baumaschine verantwortlichen Arbeitnehmer die erkennbare Intention des Arbeitgebers zugrunde, Stehzeiten zu vermeiden und demzufolge Maschinen, die im eigenen Betrieb keine Verwendung finden könnten, durch Vergabe an Dritte gewinnbringend zu nutzen, stehen dem Arbeitnehmer Provisionen aus bloß unternehmensinterner Benützung von Maschinen und Geräten nicht zu. OGH 9 Ob A 319/98x v. 14.04.1999, in Bestätigung von OLG Wien 7 Ra 298/97p v. 25. 6. 1998 = ARD 4982/44/98.