( ASVG § 255 Abs 3 ) Sofern nicht sonstige Voraussetzungen, etwa Krankenstandserwartungen, einen Pensionsanspruch rechtfertigen, wirken weder das Erfordernis von Kurzpausen zur Blutzuckerkontrolle und zum Insulinspritzen noch das Einnahmeerfordernis von (kleineren) Zwischenmahlzeiten bei Vorhandensein eines ausreichenden Verweisungsfeldes für einen an Diabetes Erkrankten arbeitsmarktausschließend. OGH 10 Ob S 324/98i v. 13.10.1998.