vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AlVG § 12 Abs 4

SozialversicherungARD 5030/11/99 Heft 5030 v. 26.5.1999

( AlVG § 12 Abs 4 ) Auch § 12 Abs 4 AlVG idF BGBl 1996/201 räumt dem AMS bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verlust von Leistungsansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung während eines Studiums kein Ermessen ein. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 Abs 4 AlVG besteht demnach ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmebewilligung auch dann, wenn der Arbeitslose bereits ein Studium abgeschlossen hat. VwGH 97/08/0071 v. 23.06.1998. (Bescheid aufgehoben)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte