( AlVG § 7 Abs 2 ) Ist ein unter der Geringfügigkeitsgrenze liegendes Einkommen auf eine bloß zeitlich begrenzte Inanspruchnahme, wie z.B. in einem Teilzeit-Dienstverhältnis zurückzuführen, ist die Voraussetzung der Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung - und damit eine der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld - erfüllt.
VwGH 97/08/0584 und VwGH 98/08/0057 v. 16.02.1999