( GewO § 78, ABGB § 879 ) Fließen bei Arbeitskräfteüberlassung die Löhne der überlassenen Arbeitskräfte durch Beteiligung des Beschäftigers am Überlasser dadurch teilweise an den Beschäftiger zurück, dass die vom Beschäftiger an den Überlasser gezahlten Löhne den Arbeitnehmern letztlich nur zum Teil ausgezahlt werden, ist dies sittenwidrig und widerspricht dem Truckverbot.