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Präsenzdienst und Anrechnung auf Vorrückungstermine

ArbeitsrechtARD 5030/5/99 Heft 5030 v. 26.5.1999

( APSG § 8 ) Präsenzdienstzeiten sind auf die für die Vorrückung maßgebliche Dienstzeit eines Kollektivvertrages anzurechnen.

OGH 9 Ob A 320/98v v. 24.02.1999

in Abänderung von OLG Wien 9 Ra 191/98v v. 21. 8. 1998 = ARD 4974/5/98

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