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Werbeleiter - freier Dienstvertrag

ArbeitsrechtARD 5030/4/99 Heft 5030 v. 26.5.1999

( ABGB § 1151 ) Die Tätigkeit eines Werbeleiters mit überwiegend organisatorischen Tätigkeiten ist als freier Dienstvertrag einzustufen.

OGH 8 Ob A 38/99t v. 25.02.1999

in Bestätigung von OLG Wien 8 Ra 268/98k v. 23. 10. 1998 = ARD 4988/31/98 und ASG Wien 20 Cga 76/96h v. 25. 9. 1997 = ARD 4974/19/98

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