( AngG § 27 Z 1 ) Ein die Sicherheit von Patienten gefährdendes unkorrektes Verhalten einer Stationsschwester stellt auch dann den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit dar, wenn es sich um die Pflege eines lästigen Patienten handelt und sich die Krankenschwester bisher wohl verhalten hat.
OGH 9 Ob A 245/98i v. 23.12.1998