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Sozialvergleich bei Teilzeitbeschäftigung

ArbeitsrechtARD 5029/10/99 Heft 5029 v. 21.5.1999

( ArbVG § 105 Abs 3 ) Ob bei der Kündigung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer Vollzeitbeschäftigte und bei der Kündigung vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer Teilzeitbeschäftigte in den Sozialvergleich einzubeziehen sind, hängt von der betrieblichen Organisation ab.

Bundesarbeitsgericht/BRD 2 AZR 341/98 v. 03.12.1998

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