( ASVG § 131, AHG § 1 ) Aus der Verletzung von Beratungs-, Informations- und Aufklärungspflichten durch Bedienstete eines SV-Trägers entstehen einem Versicherten keine Leistungsansprüche.
OGH 10 Ob S 296/98x v. 09.02.1999
( ASVG § 131, AHG § 1 ) Aus der Verletzung von Beratungs-, Informations- und Aufklärungspflichten durch Bedienstete eines SV-Trägers entstehen einem Versicherten keine Leistungsansprüche.
OGH 10 Ob S 296/98x v. 09.02.1999