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ABGB § 863

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5027/21/99 Heft 5027 v. 11.5.1999

( ABGB § 863 ) Ist der Arbeitgeber auf Grund Betriebsvereinbarung zu jährlichen Gehaltsüberprüfungen verpflichtet, lassen auch mehrfache Gehaltserhöhungen nach denselben Kriterien regelmäßig keine betriebliche Übung entstehen, die den Arbeitgeber zu weiteren Gehaltserhöhungen verpflichten. Bundesarbeitsgericht/BRD 5 AZR 598/97 v. 16.09.1998. (NZA 1999/203, Heft 4)

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