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Schadenersatzanspruch von verletztem Arbeitsgesellschafter

BetriebswichtigesARD 5027/16/99 Heft 5027 v. 11.5.1999

( ABGB § 1293, § 1323, § 1324 ) Bei leichter Fahrlässigkeit eines Schädigers liegt der Schaden eines von diesem verletzten Arbeitsgesellschafters einer OHG nur in der Minderung seiner Erwerbsfähigkeit in Hinblick auf seinen im Schadenszeitpunkt bezogenen Arbeitslohn (Verdienstentgang), nicht aber in der Vereitelung zukünftiger Gewinnchancen als Gesellschafter.

OGH 2 Ob 270/98i v. 29.10.1998

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